NEUSTART KULTUR II – Frist: 14.04.2021

Ideen, Projektvorschläge, Kooperationspartner*innen gesucht – Frist 14.04.2021
Die Kulturstiftung des Bundes hat im Rahmen von NEUSTART KULTUR II das bundesweite Förderprogramm „Kultursommer 2021“ aufgelegt – mit einer sehr kurzfristigen Antragsfrist!

Anträge sind vollständig bis zum 14.04.2021 an das Kulturbüro der Stadt Bergisch Gladbach zu richten.

Um was geht es:
„Um Künstler*innen Auftrittsmöglichkeiten in den Sommermonaten zu eröffnen, stellt der Bund mit dem Förderprogramm „Kultursommer 2021“ bis zu 30,5 Mio. Euro aus dem Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Unterstützt werden Kulturveranstaltungen im öffentlichen Raum in der Zeit nach dem Lockdown. Landkreise und kreisfreie Städte können bis zum 22. April Förderanträge einreichen.

Der Kultursommer 2021 soll zu einer kulturellen Wiederbelebung der Städte beitragen und bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms unterstützen.

Mit Open-Air-Konzerten, Theateraufführungen, Lesungen, Performances, Ausstellungen und anderen Formaten im öffentlichen Raum sollen das kulturelle Leben aus dem digitalen Raum wieder in die urbane Öffentlichkeit verlagert und die analoge Begegnung zwischen Kulturschaffenden und ihrem Publikum ermöglicht werden.

Voraussetzung für die Förderung im Programm ist, dass die Antragsteller neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen. Regelmäßig stattfindende Festivals wie etwa jährliche Sommerfestivals oder Stadtfeste können nicht gefördert werden – gefördert werden jedoch Veranstaltungen, die zusätzlich dazu stattfinden. Die Förderung ist in erster Linie für Honorare, die Veranstaltungstechnik, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sowie die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen.“

Die Fördermittel sollen insbesondere freien Künstlerinnen und Künstler aus der Stadt/den Landkreisen zugutekommen. Die Förderung soll es der Freien Szenen und lokalen/regionalen Bündnissen ermöglichen, die Vielfalt des Kulturschaffens einer Stadt/einem Landkreis sichtbar zu machen.

Professionelle Künstlerinnen und Künstler der Freien Szene, Ehrenamtliche, Alteingesessene und Zugezogene, junge und etablierte Kulturschaffende – alle können sich mit eigenen Beiträgen am Programm beteiligen. Entscheidend ist, dass viele Kulturakteure, darunter freie Kulturveranstalter, Jugendclubs, Freie Theater, Kunsträume, Lesezirkel, Musikveranstalter, Ensembles, Chöre, Festivals, Musikclubs und Kulturschaffende – Profis oder Ehrenamtliche – und lokale/regionale Bündnisse am Kulturvorhaben beteiligt sind, das Programm eine breite Öffentlichkeit einlädt und dass ein Konzept für Schutz- und Hygienemaßnahmen bei Veranstaltungen in der Pandemie umgesetzt wird. Auch öffentliche Kultureinrichtungen können zum Programm beitragen.

Öffentlicher Raum
…ist öffentliche Verkehrs- und Grünflächen wie Plätze, Höfe, Parkanlagen, Bürgersteige, Fußgängerzonen oder Brachen/Wiesen – oder auch leerstehende Ladenlokale – in der Stadt. Ebenso können witterungsbedingt notwendige alternative Aufführungsorte wie etwa Zelte, Passagen oder leerstehende Industriehallen bespielt werden.

Informationen
Wann könnte unser Kultursommer 2021 stattfinden? 
Angesichts der Entwicklung der Pandemie so spät wie möglich: im September.

Unter welchem Thema könnte unser Kultursommer 2021 stehen? 
Ein möglicher Titel kann z.B. „ALL COME TOGETHER OPEN AIR“ sein.

Was wird gefördert?
Vorhaben, die sich durch folgende Aspekte auszeichnen:

  • breite Beteiligung lokaler u. regionaler Künstler*innen der freien Szene aus allen Sparten
  • breite Beteiligung freier Kulturakteure d. regionalen Szenen sowie lokaler Bündnisse
  • künstlerisch u. kulturell vielfältiges Veranstaltungsprogramm
  • Bespielung von Außenräumen sowie witterungsbedingt notwendiger Alternativen
  • Angebote auch für ein junges Publikum

Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Bereiche d. Kulturschaffens gewährt werden

  • Bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kunst- u. kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, neue Medien, verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben

Was brauche ich für die Antragstellung?
Aufgrund der kurzen Antragsfrist können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden. Diese sind bis zum 14.04.2021 an kulturbuero@stadt-gl.de zu senden.

1.         Darstellung des Vorhabens im Sinne des Gegenstands der Förderung
2.         Welche kulturellen Akteure und lokalen Bündnisse wollen sich beteiligen?
3.         Wie sollen möglichst viele Künstlerinnen und Künstler der freien Szenen aus verschiedenen Sparten beteiligt
werden?
4.         Wie gelingt es, auch ein junges Publikum anzusprechen?
5.         Wie soll der Stadtraum bespielt werden?
6.         Welche konkreten Ziele möchten Sie erreichen?
7.         Woran messen Sie nach Abschluss Ihres Projektes, ob Sie diese Ziele erreicht haben?
8.         Einen Kostenplan.

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